Weiterbildung lohnt sich – für Beschäftigte und Betriebe!

Beratungsstelle Bildungsscheck NRW

Weiterbildung lohnt sich – für Beschäftigte und Betriebe!

Mit dem Bildungsscheck NRW erhalten Beschäftigte oder Unternehmen einen Zuschuss von 50 % zu den Weiterbildungskosten. Pro Bildungsscheck NRW können maximal bis zu 500,- € gefördert werden.
Den Bildungsscheck können Beschäftigte (auch in Elternzeit), Berufsrückkehrende, Selbständige und Betriebe erhalten.

Der Arbeitgeber darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben. Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören.

An- und Ungelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Zugewanderte können mithilfe des Bildungsschecks vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen.

Informationen zum Bildungsscheck NRW erhalten Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie einen Bildungsscheck beantragen können:

  • Bildungsschecks im individuellen Zugang werden ausgestellt, wenn es sich um einen Bildungsscheck handelt, den Sie ohne die finanzielle Unterstützung Ihres Betriebs beantragen. Im zweiten Tab erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für den Termin zur Ausstellung des Bildungsschecks vorlegen müssen.
  • Bildungsschecks im betrieblichen Zusammenhang erhalten Sie, wenn es sich um Bildungsschecks handelt, die Sie als Arbeitgeber*in für eine*n oder mehrere Ihrer Beschäftigten beantragen wollen. Im dritten Tab  erfahren Sie, welche Unterlagen Sie zur Ausstellung des Bildungsschecks mitbringen müssen.

Individueller Bildungsscheck

Sie können den individuellen Bildungsscheck NRW erhalten, wenn die nachfolgenden Punkte auf Sie zutreffen:

  • Ihre geplante Fort- oder Weiterbildung hat einen beruflichen Bezug.
  • Sie sind Beschäftigte*r, Berufsrückkehrende*r oder Selbstständige*r.
  • Ihr Wohnsitz ist in NRW.
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro oder
  • Sie sind mit einer Partnerin/einem Partner gemeinsam veranlagt und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro.

Damit im Anschluss an die Beratung ein Bildungsscheck ausgegeben werden kann, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zum Termin mit:

  • das unterschriebene Dokument „Datenschutzrechtliche Hinweise und Erklärung zum Bildungsscheck NRW (Individueller Zugang)“
  • einen Ihrer letzten Einkommenssteuerbescheide (2021, 2020 oder 2019)
  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass)
  • Angaben zum Anbieter der Weiterbildung und zu den Inhalten der Fortbildung
  • sowie zwei mögliche Alternativangebote.

Downloads

Datenschutzrechtliche Hinweise [PDF]

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Beginn Ihrer Fortbildung telefonisch einen Beratungstermin.

Unsere Beratungen finden an folgenden Standorten statt:

Betrieblicher Bildungsscheck

Sie können den betrieblichen Bildungsscheck NRW für bis zu 10 Beschäftigte pro Jahr erhalten, wenn die nachfolgenden Punkte auf Sie zutreffen:

  • Die Zahl Ihrer Beschäftigen liegt bei max. 249 Vollzeitstellen
  • Ihr Betrieb liegt in NRW,
  • Sie sind als Arbeitgeber*in zu Durchführung und Finanzierung der von Ihnen geplanten Weiterbildung nicht gesetzlich verpflichtet.

Um alle von Ihnen gewünschten Bildungsschecks ausgeben zu können, bringen Sie bitte folgende Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zum Termin mit:

  • Das unterschriebene Dokument „Datenschutzrechtliche Hinweise und Erklärung zum Bildungsscheck NRW (Betrieblicher Zugang)“. Wichtig! Das mehrseitige Dokument muss für jeden Bildungsscheckempfänger einzeln vorliegen!
  • Eine Vollmacht der Geschäftsführung, wenn Beschäftigte im Auftrag zur Beratung kommen sowie Angaben zum Unternehmen z. B. die Betriebsnummer oder Anzahl der Beschäftigten.
  • Angaben zum Weiterbildungsanbieter und zur Fortbildung sowie zwei mögliche Alternativangebote.

Downloads

Vollmacht [PDF]
Datenschutzrechtliche Hinweise [PDF]

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig (mindestens zwei Wochen) vor Fortbildungsbeginn telefonisch einen Beratungstermin und teilen Sie uns im Telefonat bereits mit, für wie viele Mitarbeitende Bildungsschecks beantragt werden sollen.

Unsere Beratungen finden an folgenden Standorten statt:

Gegründet

1997

RE/init e. V. wurde 1997 gegründet,um Menschen in besonderen Lebenslagen zu unterstützen.