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Teilzeitausbildung

10 Fakten über die Ausbildung in Teilzeit

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Du möchtest eine Teilzeitausbildung machen und hast viele Fragen? Wir haben die Antworten: Erfüllst Du die Voraussetzungen? Welcher Beruf ist geeignet? Welcher Betrieb bietet die Teilzeitausbildung an? Wie lange dauert die Ausbildung? Wie viele Stunden arbeite ich jeden Tag? Wieviel verdiene ich? Was mache ich, wenn mein Kind krank ist? Wo bekomme ich Hilfe?

1. Wer kann eine Ausbildung in Teilzeit machen?

wiederarbeiten: 10 Fakten über die Teilzeitausbildung.Mütter und Väter. Aber auch Personen, die einen Angehörigen pflegen müssen oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Es müssen Gründe vorliegen, dass man die Ausbildung nicht mit der vollen Stundenzahl machen kann.
Dieser Grund ist bei Müttern und Vätern mit (kleinen) Kindern die Kinderbetreuung. Sie können die normale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag kaum leisten.

Mütter, die während der Ausbildung schwanger werden, können ihre Ausbildung nach dem Mutterschutz bzw. nach der Elternzeit in Teilzeit fortsetzen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb zustimmt. Sprich am besten schon vor der Geburt mit dem Chef oder der Chefin und klärt Deinen Wiedereinstieg in die Ausbildung.


2. Welcher Beruf ist geeignet?

In allen dualen Ausbildungsberufen kann die Ausbildung auch in Teilzeit gemacht werden. Duale Ausbildung heißt, dass Du Deine Ausbildung im Betrieb machst und zusätzlich die Berufsschule bzw. das Berufskolleg besuchst.

Manchmal gibt es auch Angebote, eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule in Teilzeit zu machen – vor allem in den Gesundheits- und Pflegeberufen.


3. Welcher Betrieb bietet die Teilzeitausbildung an?

Jeder Betrieb, der ausbildet, kann in Teilzeit ausbilden. Sprich im Vorstellungsgespräch hierüber.

Die Teilzeitausbildung wird schriftlich im Ausbildungsvertrag vereinbart oder in einer Zusatzvereinbarung festgelegt. Außerdem muss die vereinbarte Verkürzung der Ausbildung bei der zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer) beantragt werden.


4. Wie lange dauert die Ausbildung?

In der Regel wird die Teilzeitausbildung mit 25 bis 35 Wochenstunden gemacht. Dann verlängert sich die Ausbildungszeit nicht und dauert in der Regel drei Jahre bzw. genauso lange wie die Vollzeitausbildung.

Machst Du Deine Ausbildung zwischen 20 und 24 Stunden pro Woche, verlängert sich die Ausbildungszeit um maximal ein Jahr.


5. Wie viele Stunden arbeite ich jeden Tag?

Es kommt darauf an, wie viele Wochenstunden im Ausbildungsvertrag festgelegt wurden. Deine tägliche Arbeitszeit im Betrieb vereinbarst Du mit Deinem Chef oder Deiner Chefin.

Du musst bedenken, dass Du an einem Tag oder an zwei Tagen in der Woche Berufsschule hast. Die Unterrichtszeiten werden nicht verkürzt. Plane also bei der Kinderbetreuung die eventuell längeren Tage in der Berufsschule bzw. am Berufskolleg unbedingt mit ein. Ausbildungsbetrieb und Azubi können auch weniger als 5 Arbeitstage pro Woche vereinbaren, wenn Du z. B. an einem Wochentag keine Kinderbetreuung hast.

Beispiel:
Machst Du eine Ausbildung mit 30 Wochenstunden an fünf Tagen und hast an einem Tag acht Stunden Berufsschule, verbleiben 22 Stunden im Betrieb. In Absprache mit dem Chef oder der Chefin kannst Du diese Stunden gleichmäßig verteilen. Wenn Du an Deinen Tagen im Ausbildungsbetrieb morgens um 8:00 Uhr beginnst, hast Du nach 5,5 Stunden um 13:30 Uhr Feierabend.

Übrigens: Wenn Du pro Tag weniger als 6 Stunden im Betrieb arbeitest, hast Du keinen Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebene Pause von 30 Minuten.


6. Was verdiene ich in der Teilzeitausbildung?

Die Ausbildungsvergütung orientiert sich am Ausbildungsberuf und an Deiner Wochenstundenzahl. Wird diese von einer Vollzeitausbildung um 75 Prozent auf z. B. 30 Stunden pro Woche gekürzt, wird auch Deine Ausbildungsvergütung entsprechend gekürzt.


7. Gibt es weitere finanzielle Unterstützung?

Ja. Du kannst in der Teilzeitausbildung Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Stelle den Antrag bei Deiner zuständigen Agentur für Arbeit >> möglichst vor Beginn der Ausbildung.

Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag erhalten. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im Haushalt lebende Kind 170 Euro pro Monat.

Bist Du alleinerziehend, steht Dir außerdem je nach Alter und Anzahl der Kinder  “Mehrbedarf für Alleinerziehende” zu.


8. Wie viele Tage Urlaub habe ich pro Jahr?

Der Urlaub hängt von den wöchentlichen Arbeitstagen ab. Bist Du an fünf Tagen pro Woche im Betrieb und in der Berufsschule, hast Du den gleichen Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft. Absolvierst Du Deine Ausbildung an weniger als fünf Tagen pro Woche, reduziert sich Dein Urlaubsanspruch anteilig.


9. Was mache ich, wenn mein Kind krank ist?

Wenn Dein Kind krank ist und Du keine andere Möglichkeit hast, es zu Hause betreuen zu lassen, musst Du die Betreuung übernehmen.

Jeder Elternteil hat einen gesetzlichen Anspruch auf Krankheitstage pro Kind von 10 Tagen im Jahr. Bei mehr als zwei Kindern gibt es eine Obergrenze von 25 Tagen pro Elternteil.

Bist Du alleinerziehend, verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Tage pro Kind bzw. auf 50 Tage bei mehr als zwei Kindern.

Voraussetzung ist, dass

  1. das Kind nicht älter als 12 Jahre ist,
  2. der Arzt die Betreuung und Pflege des Kindes anordnet und
  3. der Arzt ab dem ersten Tag einen Kinderkrankenschein ausstellt.

Wichtig ist, dass Du Deinen Chef oder Deine Chefin sofort über die Erkrankung Deines Kindes informierst und den Kinderkrankenschein so schnell wie möglich vorlegst.

Ist der gesetzliche Anspruch aufgebraucht und Dein Kind wird wieder krank, kannst Du mit Deinem Chef oder Deiner Chefin sprechen und eventuell Urlaub nehmen.


10. Wo bekomme ich Unterstützung?

Das Beste kommt zum Schluss: Du bist nicht allein. Es gibt verschiedene Stellen, die Dich bei der Suche nach einer Teilzeitausbildung unterstützen und auch während der Ausbildung unterstützen. Klicke Dich durch unsere Übersichten Beratung >> und Angebote >>. Dort findest Du die entsprechenden Ansprechpartnerinnen.


[Text: Silke König | Foto: Kelly Sikkema, unsplash.com]